Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 6. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau". Es wird eine Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs.1 Punkt 4 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt.
01.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 23 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 21/12/69
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 16.11.2021