Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Prüfbericht vom 24.09.2021, den Hauptverwaltungs-beamten der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2016 zu entlasten.
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2016 wurde beschlossen. In einem gesonderten Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zu entscheiden. Im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2017 der Stadt Lauchhammer vom 24.09.2021 wird auf der Grundlage der inzidenten Prüfung des Jahresabschlusses 2016 die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten empfohlen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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