Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer bestellt gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf folgende Mitglieder des Hauptausschusses sowie deren Stellvertreter:
Fraktion Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter
PRO Lauchhammer/VSL Mike Nothing Birgit Fiedler … Jörg Gärtner Steffen Weber … Fred Reinhardt Dirk Ruben …
DIE LINKE Viola Weinert Werner Lehmann …
CDU Jens Nowak Silvio Spiegel …
SPD-ABL Christian Steinert Fred Gleitsmann …
AfD Michael Melzer Frank Hurraß …
NPD/Freie Lauchhammeraner Bernd Dietrich Thomas Gürtler … Sachverhalt
Gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf sind die Mitglieder des Hauptausschusses durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer nach § 41 BbgKVerf zu bestellen.
Für die Ausschussbesetzung sieht § 49 BbgKVerf keine besondere Regelung für die Bestimmung der Vertretung vor. Es findet daher § 41 Abs. 3 BbgKVerf Anwendung. Wichtig ist es, die Reihenfolge der Vertretung zu bestimmen, da der erste Vertreter nach § 41 Abs. 3 Satz 3 BbgKVerf auch Ersatzmitglied für ein auscheidendes Mitglied ist (Schumacher, Benedens, Erdmann, Obermann, Scheiper, Nitzsche, Schönmeier, Prochnow, Liese, Tomerius, Dombert, Becker, Schmidt, Pencereci, Nobbe, Kommentar zur Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, § 49, Punkt 9, Seite 7).
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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