Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/018/VI 3.Ä.  

 
 
Betreff: Gemeinsames Konzept für Betrieb, Finanzierung und Entwicklung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum
hier: Freigabe des flexiblen Zuschusses für das Jahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
18.11.2021 
9. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
22.11.2021 
8. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2021 
12. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
01.12.2021 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/12/62)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/018/3.Ä.
Anlage 2 zur BV 2021/018/3.Ä.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Freigabe des flexiblen Zuschusses der Stadt Lauchhammer an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für die Finanzierung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum in Höhe von 30.000 Euro für das Jahr 2021.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 27.09.2017 zur Umsetzung des Gemeinsamen Konzepts für Betrieb, Finanzierung und Entwicklung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum und dem daraus resultierenden Vertrag wurde der Stiftung Kunstgussmuseum eine jährliche institutionelle Förderung in Form eines kombinierten Zuschusses gewährt, welcher sich in 2 Teile aufgliedert:

 

Teil 1: Festzuschuss (verbindlich) in Höhe von 61.000 € / Jahr

Teil 2: Flexibler Zuschuss von maximal 30.000 € / Jahr.

 

Die Gesamtsumme des Zuschusses (91.000 €) ist planerisch im Haushalt berücksichtigt.

 

Der flexible Zuschuss soll demnach anteilig oder in Gänze zum Tragen kommen, wenn nachweislich alle sonstigen Zuschuss-/Einnahme-/Einsparungsmöglichkeiten im jeweiligen Jahr ausgeschöpft wurden.

 

Aufgrund von coronabedingten Schließungen und weiterer Maßnahmen hinsichtlich der Pandemie hat des Kunstgussmuseum eine besondere finanzielle Situation zu verzeichnen. Dieser soll mit der Bewilligung des flexiblen Zuschusses Rechnung getragen werden.

 

Des Weiteren sind für die Umsetzung des Projektes „Bildungs- und Erlebniszentrum für Kunstguss und Industriekultur“ wesentliche Vorbereitungsarbeiten, insbesondere hinsichtlich Konzeptstudie und inhaltlicher Planung, zu leisten. Dies kann ohne externe Unterstützung von der Stiftung Kunstgussmuseum, aufgrund der minimalen Personalausstattung, nicht gewährleistet werden. Daher ist vorgesehen, einen Teil des flexiblen Zuschusses für die Beauftragung externer Fachkompetenz zu verwenden.

 

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Projektes für die Stadt Lauchhammer, wird diese Verwendung eines Teils der Mittel aus dem flexiblen Zuschuss für das Jahr 2021 befürwortet.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein

 

Produkt:

 

252.1.00

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

252.1.00.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

531810

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen

Anlage 1 Antrag Stiftung Kunstgussmuseum

Anlage 2 Finanzplan Stiftung Kunstgussmuseum

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/018/3.Ä. (528 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2021/018/3.Ä. (288 KB)