Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entsprechend der Empfehlung des Rechnungs- prüfungsamtes aus dem Prüfbericht vom 24.09.2021, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 31.01.2022) Im nächsten Amtsblatt erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Jahr 2015.
Stand vom 31.05.2022: Mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 1/2022 vom 13.04.2022 und Übergabe der Unterlagen an die Kommunalaufsicht und das MIK ist der Vorgang erledigt.
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