Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Ersatzkauf eines Feuerwehrfahrzeuges  

 
 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 8 Beschluss:21/12/54
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:48
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2021/069/VII Ersatzkauf eines Feuerwehrfahrzeuges
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB II Finanzbuchhaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt als Ersatzbeschaffung des verunfallten Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 ein annähernd adäquates Fahrzeug der Firma Ziegler zu einem Bruttogesamtpreis von ca. 318.800,- € neu zu erwerben und ermächtigt den Bürgermeister, diesen Kauf zu tätigen.

 

Die Finanzierung soll sich aus nachstehenden Positionen zusammensetzen:

 

a)      Versicherungssumme/Restwert Unfallfahrzeug:  109.400,. €

b)      Einsparung/Mehreinnahmen im FW-Bereich 2021:   37.000,- €

c)       Aufwandsreduzierungen im FW-Bereich 2022:   13.400,- €

d)      Wegfall/Verschiebung von geplanten Investitionen
im Feuerwehr-Bereich in 2022:     25.000,- €

e)      Mehreinnahmen allgemeiner Schlüsselzuweisungen
(Corona-Zuschuss des Landes (anteilig)):   134.000,- €

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

19

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 01.12.2021 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 08.06.2022 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
Hauptverwaltung
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Jörg Rother
Termin: 13.05.2022 Status: 08.06.2022
Auftrag: Bitte bis zum 13.05.2022 den aktuellen Realisierungsstand eintragen!

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht an das Gremium (Stand vom 31.01.2022)

Die Bestellung wurde ausgelöst. Zur Zeit erfolgt der Direktabgleich mit dem Innenministerium des Landes, ob und wenn ja, in welcher Höhe für das Fahrzeug eine Sonderförderung des Landes möglich ist.

 

Stand vom 08.06.2022:

Das Fahrzeug wurde, so wie beschlossen, beschafft. Eine Sonderförderung des Landes gab es nicht. Allerdings wurde unsere Antragstellung vom Oktober 2021 als Antragstermin für das baugleiche Fahrzeug für Kostebrau anerkannt. Der Vorgang ist abgeschlossen.