Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/062/VII  

 
 
Betreff: Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) für das Schuljahr 2022/2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
22.11.2021 
8. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2021 
12. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
01.12.2021 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/12/61)
Anlagen:
Anlage 1 Schülerzahlen
Anlage 2 Stadtplan Überschneidungsgebiet II

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung, beschlossen am 01.12.2021, für das Schuljahr 2022/2023 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:
 

Überschneidungsgebiet I Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer

 

Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 1 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Am Luschtgraben, Bockwitzer Straße, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Neulandweg, Plessaer Straße, Schehlentraße, Siedlerweg, Stangenweg

 

Überschneidungsgebiet II Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer

 

Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Waldschule Lauchhammer-Ost, R.-Koch-Str. 4, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Brunnenstraße, Berthold-Brecht-Straße, Cottbuser Straße, Ernst-Toller-Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostr., Margeritenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Otto-Hurraß-Eck, Pestalozzistraße, Siedlergasse, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Wehlenteichweg

 

 

Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, H.-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Bürgerhaus, An der Feuerwehr, Dietrich-Heßmer-Platz, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, Hegelstraße, Max-Baer-Straße, Mühlenstraße, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Straße, Querstraße, Schmale Gasse, Töpfergasse, Wilhelm-Oberhaus-Straße

 

Dieser Beschluss wird am Tag des Inkrafttretens der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015 rechtskräftig.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung, beschlossen am 01.12.2021, ist durch den Schulträger für die Schulpflichtigen aus den Überschneidungsgebieten die zuständige Grundschule zu bestimmen.

 

Nach Prüfung der für das Schuljahr 2022/2023 für die Einschulung maßgeblichen Schülerzahlen per Stichtag 01.09.2021 wird für die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Bestimmung der zuständigen Grundschulen für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis für das Schuljahr 2022/2023 wie folgt nötig:

 

- für das Überschneidungsgebiet Ü I wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte als die   

  zuständige Grundschule bestimmt.
 

- für das Überschneidungsgebiet II ist folgende Aufteilung notwendig:

Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Waldschule Lauchhammer-Ost, R.-Koch-Str. 4, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Brunnenstraße, Berthold-Brecht-Straße, Cottbuser Straße, Ernst-Toller-Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostr.,  Margeritenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Otto-Hurraß-Eck, Pestalozzistraße, Siedlergasse, Taubenstraße,Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Wehlenteichweg,

 

Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, H.-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Bürgerhaus, An der Feuerwehr, Dietrich-Heßmer-Platz, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, Hegelstraße, Max-Baer-Straße, Mühlenstraße, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Straße, Querstraße, Schmale Gasse, Töpfergasse, Wilhelm-Oberhaus-Straße

 

Die Darstellung der Aufteilung des Überschneidungsgebietes II ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Die entsprechende Schülerverteilung im Rahmen der Einschulungen an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Durch die o.g. Zuordnung der Überscheidungsgebiete kann eine Klassenbildung unter Berücksichtigung der Bandbreiten lt. BbgSchulG und VV Unterrichtsorganisation und voraussichtlichen Rückstellungen (statistisch und auf Grund des jungen Alters der Schulanfänger zum Tag der Einschulung) erreicht werden.

Speziell für die Waldschule Lauchhammer-Ost ist die teilweise Zuordnung der SchülerInnen des Überschneidungsgebietes II Voraussetzung für das Erreichen der für die Klassenbildung nötigen Vorgaben. Ohne die Zuordnung wären beide Eingangsklassen mit voraussichtlich je 17 SchülerInnen außerhalb der Bandbreite zu bilden. Dies ist nach Rücksprache mit der zuständigen Schulrätin des Staatlichen Schulamtes am 18.10.2021 nicht genehmigungsfähig.

 

Die Zuordnung der Überschneidungsgebiete wurde mit den zuständigen Schulleiterinnen und dem Staatlichen Schulamt im Rahmen der Vorbereitung der Klassenbildung abgestimmt.

Im Rahmen der Anhörung der Schulkonferenzen der Stadt Lauchhammer zur 1. Änderung der Schulbezirkssatzung erfolgte am 26.10.2021 auch die Information zur Zuordnung der Überschneidungsgebiete an die jeweilige zuständige Grundschule, wie oben ausgeführt.

Der Besuch einer anderen als der durch die Schulbezirkssatzung bestimmten zuständigen Grundschule kann durch die Eltern beim Staatlichen Schulamt beantragt werden. Hierdurch sowie durch Zu- und Wegzüge aus der Stadt Lauchhammer kann die endgültige Schülerverteilung an den Grundschulen in der Stadt Lauchhammer bis zum Schuljahresbeginn ebenso beeinflusst sein.

 

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Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

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Betrag

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Auswirkungen Ergebnishaushalt:
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Auswirkungen Finanzhaushalt:
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Auszahlung



 



 



 



 



 

 

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Anlagen

Anlage 1 Übersicht Schülerzahlen

Anlage 2 Stadtplan Überschneidungsgebiet II

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Schülerzahlen (99 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Stadtplan Überschneidungsgebiet II (268 KB)