Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 9 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) die 1. Änderung zum Stellenplan 2020/2021 gemäß Anlage.
Sachverhalt
Der Stellenplan ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 6 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Bestandteil des Haushaltes. Gemäß § 9 KomHKV bedürfen nachträgliche Änderungen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.
Um das Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahren für die Ausbildung im Verwaltungsbereich rechtzeitig beginnen zu können, bitten wir um Bestätigung von zwei Ausbildungsplätzen für das Jahr 2022.
Der Doppelhaushalt für die Jahre 2022/2023 wird voraussichtlich in der Stadtverordnetenversammlung zu Beginn des Jahres 2022 zur Beschlussfassung eingereicht. Demzufolge wird auch der Stellenplan für die Jahre 2022/2023 erst zu diesem Zeitpunkt beschlossen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ X ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja
Alle Beträge in EUR Anlage
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