Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Prüfbericht vom 24.09.2021, den Hauptverwaltungs- beamten der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.
Sachverhalt
Durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Oberspreewald Lausitz wurde der Jahresabschluss für das Haushaltjahr 2017 nach § 104 i. V. m. § 82 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geprüft.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2017 den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
Es wird durch den Jahresabschluss 2017 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lauchhammer vermittelt. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Bei der Abschlussprüfung ergaben sich keine Beanstandungen, die von ihrer Bedeutung her einer Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltjahr 2017 entgegenstehen. Damit wird die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltjahr 2017 gem. § 82 Abs. 4 BbgKVerf nach Beschluss des geprüften Jahresabschlusses empfohlen. Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||