Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 6. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau". Es wird eine Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs.1 Punkt 4 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt.
Beratungsergebnis:
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