Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer hier: vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau"   

 
 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 23 Beschluss:21/12/69
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:48
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2021/061/VII I 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer
hier: vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 6. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau". Es wird eine Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs.1 Punkt 4 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt.  

 


Beratungsergebnis:

 

einstimmig

x

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

17

Ja

2

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 01.12.2021 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 11.05.2023 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: (alle)
Termin: 13.05.2022 Status: 11.05.2023
Auftrag: Bitte bis zum 13.05.2022 den aktuellen Realisierungsstand eintragen!

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Bericht an das Gremium

(Stand vom 18.02.2022)

Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst. Der Verfahrensablauf wurde mit dem Vorhabenträger erläutert. Der Vorentwurf wird erarbeitet.

 

Stand vom 29.06.2022:

Der Vorentwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Juli/August 2022 offen gelegt. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt Nr. 2/2022.