Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 6. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau". Es wird eine Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs.1 Punkt 4 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 18.02.2022) Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst. Der Verfahrensablauf wurde mit dem Vorhabenträger erläutert. Der Vorentwurf wird erarbeitet.
Stand vom 29.06.2022: Der Vorentwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Juli/August 2022 offen gelegt. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt Nr. 2/2022.
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