Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 6. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau". Es wird eine Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs.1 Punkt 4 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt. Sachverhalt
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lauchhammer ist die Planfläche als Wald und Grünfläche dargestellt.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" ist die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und vorhabenbezogen Bebauungspläne) aus dem FNP zu entwickeln (Entwicklungsgebot).
Mit dem Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" wird den derzeitigen Darstellungen des wirksamen FNP widersprochen. Folgerichtig muss der FNP im gekennzeichneten Bereich geändert werden.
Entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Es erfolgt eine Ausweisung der bisher als Wald- und Grünflächen dargestellten Fläche, als Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs.1 Punkt 4. BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja
Alle Beträge in EUR Anlagen - Darstellung Plangebiet auf topographischer Karte
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