Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/061/VII I  

 
 
Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer
hier: vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
17.11.2021 
8. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2021 
12. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
01.12.2021 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/12/69)
Anlagen:
Anlage zur BV 2021/061/VII I

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 6. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau". Es wird eine Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs.1 Punkt 4 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt.  

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Sachverhalt

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lauchhammer ist die Planfläche als Wald und Grünfläche dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" ist die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und vorhabenbezogen Bebauungspläne) aus dem FNP zu entwickeln (Entwicklungsgebot).

 

Mit dem Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" wird den derzeitigen Darstellungen des wirksamen FNP widersprochen. Folgerichtig muss der FNP im gekennzeichneten Bereich geändert werden.

 

Entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Es erfolgt eine Ausweisung der bisher als Wald- und Grünflächen dargestellten Fläche, als Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs.1 Punkt 4. BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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Anlagen

- Darstellung Plangebiet auf topographischer Karte

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2021/061/VII I (450 KB)