Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/049/VII  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer)
hier: Neufassung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Rumsch, Jennifer
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
18.11.2021 
9. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2021 
12. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
01.12.2021 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen  (21/12/60)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/049/VII
Anlage 2 zur BV 2021/049/VII
Anlage 3 zur BV 2021/049/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der

Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und

die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt

Lauchhammer) gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 3 zustimmend zur

Kenntnis. 

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Sachverhalt

Die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren regelt die Verfahrensweise zur Durchführung und Gebührenerhebung zur Straßenreinigung, Laubentsorgung sowie zum Winterdienst.

Vor dem Hintergrund des Grundsatzbeschlusses vom 24.03.2021 (Beschluss-Nr: 21/03/05) wurden die Änderungen in den Tourenplänen eingearbeitet und weitere Aktualisierungen vorgenommen.

 

Aufgrund der derzeitigen Rechtsprechung wurde die Definition für (Hinterlieger-)Grundstücke neugefasst. Die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren enthält den Frontmeter-maßstab. Maßstab für die Benutzungsgebühr sind somit die Seiten eines Grundstückes entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist, also alle auf die Straße ausgerichteten bzw. der ihr zugewandten Seiten, unabhängig davon, ob es sich um ein Anlieger- oder ein Hinterliegergrundstück handelt.

Wird ein Grundstück nicht über eine von der Stadt zu reinigenden Straße sondern über eine unselbständige öffentliche Stichstraße oder einen unselbständigen öffentlichen Stichweg erschlossen, so handelt es sich um ein Hinterliegergrundstück.

 

Da nach der derzeitig geltenden Rechtslage den Anliegern bzw. Hinterliegern keine wesentlich unterschiedlichen Vorteile durch die Reinigung der Straße durch die Stadt vermittelt werden, ist eine Differenzierung bei der Gebührenerhebung von der Rechtsprechung nicht geboten, d. h. Hinterlieger sind bei der Gebührenerhebung einzubeziehen.

Diese Handhabung bzw. Veranlagungspraxis führt im Ergebnis durchschnittlich nicht zu einer höheren Belastung des Gebührenpflichtigen. Die Kosten der Straßenreinigung insgesamt verändern sich durch diese Berechnung nicht. Durch die höhere Zahl der erfassten Berechnungsmeter bei der Kalkulation verringert sich der Gebührensatz, mit dem die für ein erschlossenes Grundstück gemessenen Berechnungsmeter multipliziert werden müssen. Letztlich führt dies bei etwa gleichbleibender Belastung für den einzelnen Gebührenpflichtigen zu einer höheren Differenziertheit und damit gestiegener Gerechtigkeit.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

545

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

545.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

432102

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

Alle Beträge in EUR

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Anlagen

Anlage 1: Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und

                den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs-

                und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) hier: Neufassung

Anlage 2: Synopse der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung,  

                Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden  

                Gebühren (Reinigung und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer)

Anlage 3: Gebührenkalkulation

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/049/VII (134 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2021/049/VII (247 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BV 2021/049/VII (227 KB)