Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 3 zustimmend zur Kenntnis. Sachverhalt Die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren regelt die Verfahrensweise zur Durchführung und Gebührenerhebung zur Straßenreinigung, Laubentsorgung sowie zum Winterdienst. Vor dem Hintergrund des Grundsatzbeschlusses vom 24.03.2021 (Beschluss-Nr: 21/03/05) wurden die Änderungen in den Tourenplänen eingearbeitet und weitere Aktualisierungen vorgenommen.
Aufgrund der derzeitigen Rechtsprechung wurde die Definition für (Hinterlieger-)Grundstücke neugefasst. Die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren enthält den Frontmeter-maßstab. Maßstab für die Benutzungsgebühr sind somit die Seiten eines Grundstückes entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist, also alle auf die Straße ausgerichteten bzw. der ihr zugewandten Seiten, unabhängig davon, ob es sich um ein Anlieger- oder ein Hinterliegergrundstück handelt. Wird ein Grundstück nicht über eine von der Stadt zu reinigenden Straße sondern über eine unselbständige öffentliche Stichstraße oder einen unselbständigen öffentlichen Stichweg erschlossen, so handelt es sich um ein Hinterliegergrundstück.
Da nach der derzeitig geltenden Rechtslage den Anliegern bzw. Hinterliegern keine wesentlich unterschiedlichen Vorteile durch die Reinigung der Straße durch die Stadt vermittelt werden, ist eine Differenzierung bei der Gebührenerhebung von der Rechtsprechung nicht geboten, d. h. Hinterlieger sind bei der Gebührenerhebung einzubeziehen. Diese Handhabung bzw. Veranlagungspraxis führt im Ergebnis durchschnittlich nicht zu einer höheren Belastung des Gebührenpflichtigen. Die Kosten der Straßenreinigung insgesamt verändern sich durch diese Berechnung nicht. Durch die höhere Zahl der erfassten Berechnungsmeter bei der Kalkulation verringert sich der Gebührensatz, mit dem die für ein erschlossenes Grundstück gemessenen Berechnungsmeter multipliziert werden müssen. Letztlich führt dies bei etwa gleichbleibender Belastung für den einzelnen Gebührenpflichtigen zu einer höheren Differenziertheit und damit gestiegener Gerechtigkeit.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1: Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) hier: Neufassung Anlage 2: Synopse der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigung und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) Anlage 3: Gebührenkalkulation
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