Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 gemäß Anlage 1. Sachverhalt
Die Stadt Lauchhammer ist als Träger der Grundschulen in der Stadt Lauchhammer auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes, der Grundschulverordnung und den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation im Rahmen des Einschulungsverfahrens verpflichtet, eine ordnungsgemäße Klassenbildung zu ermöglichen.
Mit der bisherigen Aufteilung der Schulbezirke und Überschneidungsgebiete ist es auf Grund der Anzahl der Schulanfänger, Stand 01.09.2021, siehe Anlage 2, im Rahmen des Einschulungsverfahrens 2022/2023 nicht möglich, eine ordnungsgemäße Klassenbildung vorzunehmen. In der Gartenschule Lauchhammer-West kommt es zu einer Überschreitung der möglichen Brandbreite von 15 bis 28 SchülernInnen bzw. maximalen Schülerzahl von 30.
Auf Grund der Gesamtzahl der Schulanfänger von 149 ist es ebenfalls nur möglich, 5 Eingangsklassen zu bilden. Eine Zweizügigkeit der Gartenschule Lauchhammer-West ist auf Grund der räumlichen Bedingungen und schulorganisatorischen Gegebenheiten nicht gegeben, sodass die Zweizügigkeit an der Europaschule Lauchhammer-Mitte und Waldschule Lauchhammer-Ost zu planen ist. Um eine ordnungsgemäße Klassenbildung an der Gartenschule Lauchhammer-West vornehmen zu können, ist die Änderung des Straßenverzeichnisses der Schulbezirkssatzung der Stadt Lauchhammer lt. Anlage 1 nötig. Das Überschneidungsgebiet I Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer-Mitte ist so zu erweitern, dass für mindestes 10 Kinder die Europaschule Lauchhammer-Mitte als die zuständige Grundschule bestimmt werden kann. Dies kann durch die Erweiterung des Überschneidungsgebietes I bis an die Bahnschienen im Schulbezirk A der Gartenschule Lauchhammer-West erreicht werden, siehe Anlage 3. Eine Schülerbeförderung für die betreffenden SchülerInnen ist möglich.
Die im Rahmen der Änderung der Schulbezirkssatzung der Stadt Lauchhammer notwendige Anhörung der Schulkonferenzen gemäß § 91 Absatz 3 Ziffer 2 BbgSchulG ist am 26.10.2021 erfolgt. Gründe, die eine Zuordnung aus rechtlichen oder sonstigen Gründen für nicht möglich erschienen lassen, wurden nicht vorgebracht.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
Anlagen Anlage 1 1. Änderungssatzung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der
Anlage 2 Übersicht Schülerzahlen
Anlage 3 Stadtplan Überschneidungsgebiet I
Anlage 4 Synopse Straßenverzeichnis Schulbezirkssatzung
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