Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) für das Schuljahr 2022/2023  

 
 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 15 Beschluss:21/12/61
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:48
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2021/062/VII Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) für das Schuljahr 2022/2023
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung, beschlossen am 01.12.2021,r das Schuljahr 2022/2023 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:
 

Überschneidungsgebiet I Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer

 

r nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 1 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Am Luschtgraben, Bockwitzer Straße, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Neulandweg, Plessaer Straße, Schehlentraße, Siedlerweg, Stangenweg

 

Überschneidungsgebiet II Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer

 

r nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Waldschule Lauchhammer-Ost, R.-Koch-Str. 4, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Brunnenstraße, Berthold-Brecht-Straße, Cottbuser Straße, Ernst-Toller-Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostr., Margeritenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Otto-Hurraß-Eck, Pestalozzistraße, Siedlergasse, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Wehlenteichweg

 

 

r nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, H.-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Bürgerhaus, An der Feuerwehr, Dietrich-Heßmer-Platz, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, Hegelstraße, Max-Baer-Straße, Mühlenstraße, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Straße, Querstraße, Schmale Gasse, Töpfergasse, Wilhelm-Oberhaus-Straße

 

Dieser Beschluss wird am Tag des Inkrafttretens der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015 rechtskräftig.

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

19

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 01.12.2021 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Termingerecht am 31.01.2022 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
FB Bildung, Soziales und Bürgerservice
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Manja Wiedemann
Termin: 31.01.2022 Status: 31.01.2022
Auftrag: Bitte bis zum 31.01.2022 den aktuellen Realisierungsstand eintragen!

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht an das Gremium (Stand vom 25.01.2022)

Der Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete ... für das Schuljahr 2022/2023 wird im Rahmen des Einschulungsverfahrens für das Schuljahr 2022/2023 entsprechend umgesetzt. Der Vorgang ist abeschlossen.