Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung, beschlossen am 01.12.2021, für das Schuljahr 2022/2023 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt: Überschneidungsgebiet I Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer
Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 1 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Am Luschtgraben, Bockwitzer Straße, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Neulandweg, Plessaer Straße, Schehlentraße, Siedlerweg, Stangenweg
Überschneidungsgebiet II Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer
Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Waldschule Lauchhammer-Ost, R.-Koch-Str. 4, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Brunnenstraße, Berthold-Brecht-Straße, Cottbuser Straße, Ernst-Toller-Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostr., Margeritenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Otto-Hurraß-Eck, Pestalozzistraße, Siedlergasse, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Wehlenteichweg
Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, H.-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Am Bürgerhaus, An der Feuerwehr, Dietrich-Heßmer-Platz, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, Hegelstraße, Max-Baer-Straße, Mühlenstraße, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Straße, Querstraße, Schmale Gasse, Töpfergasse, Wilhelm-Oberhaus-Straße
Dieser Beschluss wird am Tag des Inkrafttretens der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015 rechtskräftig.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 25.01.2022) Der Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete ... für das Schuljahr 2022/2023 wird im Rahmen des Einschulungsverfahrens für das Schuljahr 2022/2023 entsprechend umgesetzt. Der Vorgang ist abeschlossen.
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