Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/060/VII I  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
17.11.2021 
8. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2021 
12. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
01.12.2021 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/12/68)
Anlagen:
Anlage zur BV 2021/060/VII I - Antrag
Anlage zur BV 2021/060/VII I - Umring

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB. 

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Sachverhalt

 

Mit Schreiben vom 12.02.2021 beantragte die Firma ToRa GmbH, Sandkamp 24,
28789 Leer, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-photovoltaikanlage in der Gemarkung Kostebrau.

 

Die Firma ToRa GmbH entwickelt Projekte zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien und plant auf Eigentumsflächen der Eigentümer-gemeinschaft Schikora, Sedlmeyer und Ziegler die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Flächen der Eigentümer befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Lauchhammer westlich des Ortsteiles Kostebrau, innerhalb des ehemaligen Braunkohlentagebaus Klettwitz-Kostebrau.

 

Mit politischem Beschluss zum Ausstieg aus der Braunkohleverstromung werden zukünftig Anlagen zur Energiegewinnung aus sonstigen Energiequellen benötigt. Mit den Photovoltaik-Freiflächenanlagen will der Vorhabenträger einen Beitrag dazu leisten.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung festgelegt. Es wird eine Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Photovoltaik erfolgen.

 

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 55 ha. Es umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Kostebrau vollständig oder in Teilen:

 

Flur 1

2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 14, 15, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 80

 

Flur 4

34, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 128, 135, 138, 139

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer ist der geplante Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Fläche für Wald und Grünflächen dargestellt.

 

Weiterhin befindet sich der geplante Geltungsbereich auf Flächen, die unter Bergaufsicht stehen. Im Abschlussbetriebsplan der LMBV ist für den geplanten Geltungsbereich Waldfläche vorgesehen. Um die geplanten Nutzungen bauplanungsrechtlich sichern zu können, ist zusätzlich im Parallelverfahren das Plangebiet im Flächennutzungsplan und in einer Abschlussdokumentation entsprechend anzupassen.

 

Die Kosten für die Bauleitplanverfahren sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Ein Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 BauGB ist zwingend vor Satzungsbeschluss nach
§ 10 Absatz 1 BauGB abzuschließen und durch die Stadtverordnetenversammlung zu billigen. Der Durchführungsvertrag regelt die Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und die ganz oder teilweise Tragung der Planungs- und Erschließungskosten.

 

Gemäß § 6 Absatz 3 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021), der die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau regelt, dürfen bei Freiflächenanlagen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Als betroffen gelten Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden.

 

Für die in Rede stehende Anlage ist eine entsprechende Vergütung vertraglich zu vereinbaren.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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Anlagen

-          Kopie des Antrages der ToRa GmbH vom 12.02.2021

-          Umringplan des Plangebietes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage zur BV 2021/060/VII I - Antrag (789 KB)    
Anlage 1 2 Anlage zur BV 2021/060/VII I - Umring (243 KB)