Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt für die Stadt Lauchhammer die Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse vom 18. Dezember 2020.
Sachverhalt
Da im Land Brandenburg nach der Umstellung auf die Doppik viele Kommunen mit der Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse weit zurück liegen und die im § 82 Absatz 4 BbgKVerf geforderten Fristen nicht einhalten können, hat das Land reagiert. Mit dem Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse vom 18. Dezember 2020 erhalten Kommunen die Möglichkeit, verkürzte Jahresabschlüsse bis einschließlich für das Jahr 2019 aufzustellen. Dabei kann auf wesentliche Bestandteile gemäß § 82 Absatz 2 BbgKverf verzichtet werden. Dies umfasst insbesondere die Teilrechnungen, den Rechenschaftsbericht und Teile des Anhanges.
Lauchhammer hat jetzt den aktuellsten geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2017. Durch die verkürzt aufzustellenden Jahresabschlüsse soll erreicht werden, dass zukünftig die Fristen gewahrt werden können.
Die Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse ist durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu legitimieren.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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