Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/059/VII  

 
 
Betreff: Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und weiterer Änderungen vom 18.12.2020 „Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz – JABG)“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Freudenberg, Sylvia
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
18.11.2021 
9. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2021 
12. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
01.12.2021 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/12/78)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt für die Stadt Lauchhammer die Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse vom 18. Dezember 2020.

 

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Sachverhalt

 

Da im Land Brandenburg nach der Umstellung auf die Doppik viele Kommunen mit der Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse weit zurück liegen und die im § 82 Absatz 4 BbgKVerf geforderten Fristen nicht einhalten können, hat das Land reagiert. Mit dem Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse vom 18. Dezember 2020 erhalten Kommunen die Möglichkeit, verkürzte Jahresabschlüsse bis einschließlich für das Jahr 2019 aufzustellen. Dabei kann auf wesentliche Bestandteile gemäß § 82 Absatz 2 BbgKverf verzichtet werden. Dies umfasst insbesondere die Teilrechnungen, den Rechenschaftsbericht und Teile des Anhanges.

 

Lauchhammer hat jetzt den aktuellsten geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2017.

Durch die verkürzt aufzustellenden Jahresabschlüsse soll erreicht werden, dass zukünftig die Fristen gewahrt werden können.

 

Die Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse ist durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu legitimieren.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

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2022

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2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
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Auswirkungen Finanzhaushalt:
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Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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