Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) hier: Neufassung   

 
 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 14 Beschluss:21/12/60
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:48
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2021/049/VII Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer)
hier: Neufassung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Rumsch, Jennifer

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der

Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und

die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt

Lauchhammer) gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 3 zustimmend zur

Kenntnis. 

 


Beratungsergebnis:

 

einstimmig

x

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

17

Ja

2

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 01.12.2021 Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen
Mit Terminverzug am 15.02.2022 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Carina Reiß
Termin: 31.01.2022 Status: 15.02.2022
Auftrag: Bitte bis zum 31.01.2022 den aktuellen Realisierungsstand eintragen!

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht an das Gremium (Stand vom 31.01.2022) 

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 10/2021 vom 22.12.2021 ist die Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer in Kraft getreten. Die Satzung findet aktuell Anwendung. Der Vorgang ist damit erledigt.