Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/065/VII  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes "Kleine Elster-Pulsnitz"
hier: Neufassung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2021 
12. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
01.12.2021 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/12/59)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/065/VII
Anlage 2 zur BV 2021/065/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der

Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes "Kleine Elster-Pulsnitz" gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis.  

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Sachverhalt

 

In der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ am 27.10.2021 wurden mit Wirkung vom 01.01.2022 die neuen Beiträge für die einzelnen Vorteilsgebietstypen 1 – 3 beschlossen:

 

Vorteilsgebietstyp 1 – Siedlungs- und Verkehrsflächen  25,34 €/ha

Vorteilsgebietstyp 2 -  Landwirtschaft    12,67 €/ha

Vorteilsgebietstyp 3 – Waldflächen       6,34 €/ha

 

Infolge dessen ist die bestehende Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ hinsichtlich der nunmehr vom Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ neu beschlossenen Höhe der Umlage und der von der Stadt Lauchhammer neu kalkulierten Verwaltungskosten wie folgt neu zu fassen:

 

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz vom 03.12.2020, geändert durch Satzung, beschlossen am 01.12.2021 (für das Jahr 2021)

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz

     (für das Jahr 2022)

 

§ 5

Umlagesatz

 

Der Umlagesatz beträgt pro Hektar Grund-
stücksfläche und Kalenderjahr:

 

         Vorteilsgebietstyp 1 - Siedlungs- und Verkehrsfläche

für die Nutzugsartengruppen: Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Halde, Tagebau, Grube, Steinbruch, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonders funktionaler Prägung, Straßen- und Wegeverkehr, Bahnverkehr, Flugverkehr, Schiffsverkehr, Hafenbecken Beitragsbemessungsfaktor: 2,0
23,30 €,

 

         Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft

für die Nutzungsartengruppen: Landwirtschaft, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Fließgewässer, Friedhof
Beitragsbemessungsfaktor: 1,0
11,65 € und
 

 

-          Vorteilsgebietstyp 3 - Waldflächen

für die Nutzungsartengruppen:
Wald, Gehölz, Heide, Moor, Sumpf, Unland, Vegetationslose Fläche, Stehendes Gewässer
Beitragsbemessungsfaktor: 0,5
5,83 €.

§ 5a

Verwaltungskosten

 

Die bei der Umlage entstehenden Verwaltungskosten betragen je Umlageschuldner gemäß § 3 und Kalenderjahr 2,49 €.

 

 

§ 5

Umlagesatz

 

Der Umlagesatz beträgt pro Hektar Grund-
stücksfläche und Kalenderjahr:

 

         Vorteilsgebietstyp 1 - Siedlungs- und Verkehrsfläche

für die Nutzugsartengruppen: Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Halde, Tagebau, Grube, Steinbruch, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonders funktionaler Prägung, Straßen- und Wegeverkehr, Bahnverkehr, Flugverkehr, Schiffsverkehr, Hafenbecken Beitragsbemessungsfaktor: 2,0
25,34 €,

 

         Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft

für die Nutzungsartengruppen: Landwirtschaft, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Fließgewässer, Friedhof
Beitragsbemessungsfaktor: 1,0
12,67 € und
 

 

-          Vorteilsgebietstyp 3 - Waldflächen

für die Nutzungsartengruppen:
Wald, Gehölz, Heide, Moor, Sumpf, Unland, Vegetationslose Fläche, Stehendes Gewässer
Beitragsbemessungsfaktor: 0,5
6,34 €

§ 6

Verwaltungskosten

 

Die bei der Umlage entstehenden Verwaltungskosten betragen je Umlageschuldner gemäß § 3 und Kalenderjahr 2,72 .

 

 

 

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja

 

Produkt:

552.1.00

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

552.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

423103

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 


17.100,00
 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 


5.100,00
 



 



 

Alle Beträge in EUR

Der für die Grundstücke der Stadt Lauchhammer zu zahlende Umlagebetrag beträgt voraussichtlich 12.000 €, wird aber nicht zahlungswirksam.

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Anlagen

Anlage 1 Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“

Anlage 2 Kalkulation

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 zur BV 2021/065/VII (112 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 zur BV 2021/065/VII (90 KB)