Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes "Kleine Elster-Pulsnitz" gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt
In der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ am 27.10.2021 wurden mit Wirkung vom 01.01.2022 die neuen Beiträge für die einzelnen Vorteilsgebietstypen 1 – 3 beschlossen:
Vorteilsgebietstyp 1 – Siedlungs- und Verkehrsflächen 25,34 €/ha Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft 12,67 €/ha Vorteilsgebietstyp 3 – Waldflächen 6,34 €/ha
Infolge dessen ist die bestehende Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ hinsichtlich der nunmehr vom Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ neu beschlossenen Höhe der Umlage und der von der Stadt Lauchhammer neu kalkulierten Verwaltungskosten wie folgt neu zu fassen:
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja
Alle Beträge in EUR Der für die Grundstücke der Stadt Lauchhammer zu zahlende Umlagebetrag beträgt voraussichtlich 12.000 €, wird aber nicht zahlungswirksam. Anlagen Anlage 1 Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ Anlage 2 Kalkulation
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