Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer erteilt die Zustimmung zu dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 1/2018 „Erweiterung des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen; Kleinleipisch; Lichterfelder Straße 14“ der Stadt Lauchhammer vom 04.11.2021 und beschließt die im Abwägungsprotokoll, Stand 04.11.2021, angeführten Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit gemäß Anlage. Sachverhalt
Der gemäß § 11 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB zwingend vor Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB abzuschließende Durchführungsvertrag wurde unter dem 04.11.2021 zwischen der Stadt Lauchhammer und dem Vorhabenträger, dem Dieser bedarf der Billigung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer.
In der Zeit vom 18.06.2021 bis einschließlich 30.07.2021 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 19.07.2021 bis einschließlich 20.08.2021 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsprotokoll erfasst.
Mit Stellungnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 04.08.2021 wurde mitgeteilt, dass sich in der Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs (Amtsblatt) hinreichend deutlich das Vorhandensein und die Lage der Ausgleichsflächen ergeben muss. Es muss klar erkennbar sein, welche Maßnahmen im Detail vorgesehen sind und wie/wo diese dem Sinne nach im Vertrag geregelt werden sollen. Nur dadurch ist es den Bürgern möglich, eine fundierte Stellungnahme abzugeben. Fehlen im Beteiligungsverfahren die zu den über Vertrag zu regelnden Ausgleichsmaßnahmen, so ist dringend anzunehmen, dass eine fehlerfreie Abwägung nicht möglich ist.
Die durchzuführenden ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in Teilen außerhalb des Plangebietes durchgeführt. Zum Redaktionsschluss der Bekanntmachung der Auslegung im Amtsblatt waren die externen Flächen jedoch noch nicht abschließend definiert. Damit ergibt sich das Erfordernis der erneuten Offenlage des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 1/2018 „Erweiterung des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen; Kleinleipisch; Lichterfelder Straße 14“ in Lauchhammer hinsichtlich der Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebietes. Eine Änderung der Planunterlagen ist damit nicht verbunden. Der Abwägungsbeschluss kann gefasst werden.
Mit Erscheinen des nächsten Amtsblattes wird die erneute Offenlegung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 1/2018 „Erweiterung des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen; Kleinleipisch; Lichterfelder Straße 14“ in Lauchhammer einschließlich der relevanten Umweltinformationen bekannt gemacht.
Der Satzungsbeschluss erfolgt nach erneuter Offenlage.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja
Alle Beträge in EUR Anlagen - Durchführungsvertrag vom 04.11.2021 (8 Seiten), - Abwägungsprotokoll vom 04.11.2021 (18 Seiten)
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