Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplans 01/2018 „Windpark Kostebrau 2“ der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 28.10.2021 einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 18.02.2022) In der Sitzung am 01.12.2021 wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Gegenwärtig wird die Verfahrensakte erstellt und die Ausfertigung vorbereitet.
Stand vom 29.06.2022: Die 1. Änderung des Bebauungsplanes hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 1/2022 vom 13.04.2022 Rechtskraft erlangt.
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