Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplans 01/2018 „Windpark Kostebrau 2“ der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 28.10.2021 einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Sachverhalt
In der Zeit vom 23.07.2021 bis einschließlich 27.08.2021 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 19.07.2021 bis einschließlich 20.08.2021 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsprotokoll erfasst.
Die Abwägung wurde durchgeführt und mit Beschluss-Nr. BV 2021/029/VII II beschlossen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja
Alle Beträge in EUR Anlagen
1. Änderung des Bebauungsplanes BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ gem. § 13 BauGB, bestehend aus:
A) Textlichen Festsetzungen B) Verfahrensvermerke C) Begründung D) Übersichtsplan
Stand 28.10.2021 (12 Seiten)
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