Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.09.2021 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2014 einschließlich des Anhanges.
Sachverhalt
Durch Beschluss der SVV vom 05.12.2018 wurde die Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse nach § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse für die auf die Umstellung der Haushaltswirtschaft nach § 63 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 eröffnet.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hat die Prüfung des verkürzten Jahresabschlusses 2014 mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 inzident abgeschlossen.
Die inzidente Prüfung der verkürzt aufgestellten Jahresabschlüsse erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt unter Berücksichtigung von Risiko- und Wesentlichkeits- überlegungen.
Im Prüfbericht des RPA des Landkreises OSL wird bestätigt, dass mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2014 im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lauchhammer vermittelt wird.
Das ordentliche Ergebnis 2014 weist in der Ergebnisrechnung ein Defizit in Höhe von 788.928,24 € aus. Gegenüber dem Plan stellt dies eine Verbesserung um 932.004,07 € dar. Aus der inneren Verrechnung kommen durch MwSt-Buchungen beim Sauna und Freizeitbad 19,37 € dazu. Das Gesamtdefizit in Höhe von 788.947,61 € wurde durch Entnahme aus der Rücklage gedeckt. In der Bilanz zum 31.12.2014 wird damit eine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.371.810,02 € ausgewiesen.
Das außerordentliche Ergebnis schließt mit einem Überschuss in Höhe von 37.823,89 € ab. Damit verringert sich der Fehlbetragsvortrag aus dem außerordentlichen Ergebnis auf 22.749,24 €.
Der Jahresabschluss 2014 enthält in Anlage 7 den Beteiligungsbericht. Dieser war nicht Gegenstand der Prüfung.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Bürgermeister, den geprüften Entwurf des Jahresabschlusses 2014 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen - Prüfbericht zum JA 2017 des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.09.2021 - Geprüfter Jahresabschluss 2014 inklusive des Anhanges
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