Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt für die Stadt Lauchhammer die Inanspruchnahme der Möglichkeit der Aufstellung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019 gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse vom 18. Dezember 2020.
01.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 32 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 21/12/78
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 16.11.2021