Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Prüfbericht vom 24.09.2021, den Hauptverwaltungs-
beamten der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.
01.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 31 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 21/12/77
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 16.11.2021