Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.09.2021 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2016 einschließlich des Anhanges.
01.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 28 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 21/12/74
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 16.11.2021