Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund §10BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplans 01/2018 „Windpark Kostebrau 2“ der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 28.10.2021 einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
01.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 21 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 21/12/67
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 16.11.2021