Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung einer Entwicklungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Punkt 2 und 3 BauGB und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach
§ 4 BauGB.
02.06.2021 - Hauptausschuss
Ö 18 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 17.03.2021