Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP 1/2021 – VBP vorhabenbezogener Bebauungsplan „Recyclinganlage Wolfsberge“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Die Firma Rubin GmbH, als Grundstückseigentümer, betreibt auf dem Grundstück An den Wolfsbergen 1, Gemarkung Kleinleipisch, Flur 6, Flurstück 1 ein Entsorgungsunternehmen und möchte ihr Annahmespektrum auf den vorhandenen Betriebsflächen erweitern.
Das zu beplanende Flurstück befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach
Zur Umsetzung des Planungsziels der Unternehmenserweiterung ist die Aufstellung eines Bauleitplanes in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 65.900 m² und umfasst folgendes Grundstück:
Gemarkung: Kleinleipisch Flur: 6 Flurstück: 1
Kosten entstehen der Stadt Lauchhammer für das Bauleitplanverfahren nicht.
Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB ist mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen, der durch die Stadtverordnetenversammlung vor Satzungsbeschluss zu billigen ist. Dieser regelt die Kostentragung für die Planungs- und Erschließungskosten.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ X ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen Nein
Alle Beträge in EUR
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