Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2019/013/VII - I A  

 
 
Betreff: Bebauungsplan BP 1/2019 "Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde"
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
02.06.2021 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.06.2021 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (21/06/34)  
Anlagen:
Anlage zur BV 2019/013/VII - I A
Anlage zur BV 2019/013/VII - I A

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 2019/013// VII-I vom 18.09.2019.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Sachverhalt

 

Mit Schreiben vom 09.08.2020 beantragte der Ortsbeirat Grünewalde die Einstellung des
o. g. Planverfahrens und damit die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses.

Seitens des Ortsbeirates wurde der Antrag mit dem Entstehen erheblicher Kosten für Planungsleistungen, die Herstellung der Erschließungsanlagen und die medientechnische Erschließung begründet.

 

Seitens der Stadt Lauchhammer wurde daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Frank Reitzig, Berlin, mit der Erarbeitung einer Expertise zu Fragen der Erschließung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2019 „Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde“ beauftragt.

Diese liegt mit Datum vom 20.04.2021 vor und wurde dem Ortsvorsteher Grünewalde und den Stadtverordneten per E-Mail am 17.05.2021 zur Kenntnis gegeben.

 

Mit Schreiben vom 20.05.2021 bestätigte der Ortsbeirat Grünewalde, dass der Antrag vom 09.08.2020 aufrechterhalten wird und bat um Vorbereitung der entsprechenden Beschlussvorlagen.

 

§ 46 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) regelt dazu:

 

Der Ortsbeirat kann zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Der Hauptverwaltungsbeamte legt, wenn er nicht selbst zuständig ist, die Vorschläge und Anträge der Gemeindevertretung oder dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Der Ortsbeirat ist über die Entscheidung zu unterrichten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen

-          Kopie des Antrages des Ortsbeirates Grünewalde vom 09.08.2020

-          Kopie der Aufrechterhaltung des Antrages des Ortsbeirates Grünewalde vom 20.05.2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2019/013/VII - I A (237 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zur BV 2019/013/VII - I A (579 KB)