Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 2019/013// VII-I vom 18.09.2019.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 09.08.2020 beantragte der Ortsbeirat Grünewalde die Einstellung des Seitens des Ortsbeirates wurde der Antrag mit dem Entstehen erheblicher Kosten für Planungsleistungen, die Herstellung der Erschließungsanlagen und die medientechnische Erschließung begründet.
Seitens der Stadt Lauchhammer wurde daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Frank Reitzig, Berlin, mit der Erarbeitung einer Expertise zu Fragen der Erschließung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2019 „Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde“ beauftragt. Diese liegt mit Datum vom 20.04.2021 vor und wurde dem Ortsvorsteher Grünewalde und den Stadtverordneten per E-Mail am 17.05.2021 zur Kenntnis gegeben.
Mit Schreiben vom 20.05.2021 bestätigte der Ortsbeirat Grünewalde, dass der Antrag vom 09.08.2020 aufrechterhalten wird und bat um Vorbereitung der entsprechenden Beschlussvorlagen.
§ 46 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) regelt dazu:
„Der Ortsbeirat kann zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Der Hauptverwaltungsbeamte legt, wenn er nicht selbst zuständig ist, die Vorschläge und Anträge der Gemeindevertretung oder dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Der Ortsbeirat ist über die Entscheidung zu unterrichten.“
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen - Kopie des Antrages des Ortsbeirates Grünewalde vom 09.08.2020 - Kopie der Aufrechterhaltung des Antrages des Ortsbeirates Grünewalde vom 20.05.2021
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