Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/028/VII  

 
 
Betreff: Beschluss zur Durchführung von Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
31.05.2021 
7. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
02.06.2021 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.06.2021 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (21/06/28)  
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/028/VII
Anlage 2 zur BV 2021/028/VII
Anlage 3 zur BV 2021/028/VII
Anlage 4 zur BV 2021/028/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:

 

  1. die Durchführung von Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer mit Beginn des Schuljahres 2021/2022,
     
  2. die Übergabe der Trägerschaft der Personalstelle an den Evangelischen Kirchengemeindeverband Lauchhammer und der Bürgermeister wird beauftragt diesbezüglich einen Leistungs- und Finanzierungsvertrag mit dem Träger abzuschließen,
     
  3. die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Finanzierung von Personalkosten und Sachkosten in Höhe von jährlich maximal 48.500,00 € ab dem Jahr 2022 und für das Jahr 2021 anteilig für 5 Monate.

 

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Sachverhalt

 

Zu 1)

 

In den 3 Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer

 

- Europaschule Lauchhammer-Mitte, H.-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer

- Waldschule Lauchhammer-Ost, R.-Koch-Str. 4, 01979 Lauchhammer

- Gartenschule Lauchhammer-West, Kopernikusstr. 3, 0979 Lauchhammer

 

lernen derzeit aktuell 569 Kinder im Regelschulbetrieb, davon 30 Kinder mit 7 verschiedenen Förderbedarfen. Mindestens 110 Kinder kommen aus sog. benachteiligten Verhältnissen.

 

Die Komplexität der Bedürfnisse und Belange der SchülerInnen und Eltern stellt den schulischen Alltag und das gesellschaftliche Miteinander täglich vor Herausforderungen.

Die Problemlagen gestalten sich vielseitig und komplex. Eine regelmäßige, verlässliche sozialpädagogische Begleitung der Kinder, Eltern und Lehrer auch im Grundschulbereich ist aus Sicht der Verwaltung dringend nötig und nicht erst mit Beginn der Corona Pandemie und deren Auswirkungen auf den Schulbetrieb begründet. Jedoch bekräftigt sie den bisherigen Bedarf und bestärkt die Einführung zum nächstmöglichen Beginn.

 

Die Dringlichkeit und der Bedarf zur Durchführung von Schulsozialarbeit, auch an den Grundschulen, wurde durch die Schulleiterinnen in der Vergangenheit und aktuell mehrfach erklärt.

 

Dieser Bedarf wurde im Rahmen der Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes der Jahre 2020/2021 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer bekräftigt und schließlich mit einem Haushaltstitel verankert.

 

Die Erbringung der Leistungen nach § 13 SGB VIII sowie der Qualitätsstandards für das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit im LK OSL sowie den Grundsätzen der Empfehlungen zur Sozialarbeit an Schulen und zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sozialarbeit an Schulen im Land Brandenburg umfasst die Schwerpunkte:

 

- Beratung von Kindern, Eltern (allgemeine Lebensgestaltung, Laufbahnberatung,
Vermittlung an andere Hilfeformen)

- sozial-pädagogisch orientierte Gruppenarbeit

- Vernetzungsarbeit

 

Ziel der Durchführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen ist es, durch die Schaffung offener Gesprächs- und Kontaktangebote an Schule Lösungsansätze außerhalb des pädagogischen Ansatzes der Lehrkräfte zu etablieren.

Neben den in § 1, 8, 9 und 11 SGB VII genannten Zielstellungen soll mit dem offenen Gesprächs- und Kontaktangebot Gruppenfähigkeit und Engagement entwickelt und gefördert, Beziehungsarbeit geleistet und ein störungsfreier Raum für Erholung geschaffen sowie soziales Lernen ermöglicht werden.

 

Die technische und Räumliche Ausstattung übernimmt die Stadt Lauchhammer.

 

Zu 2)

 

Die Erbringung der Leistung zur Durchführung der Schulsozialarbeit an den 3 Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist in den nächsten 2 Jahren zunächst im Umfang von insgesamt 0,75 VzE vorgesehen und soll per Leistungs- und Finanzierungsvertrag durch den Evangelischen Kirchengemeindeverband Lauchhammer erfolgen.

 

Der Evangelische Kirchengemeindeverband Lauchhammer ist bereits ein erfahrener Träger im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit. Er führt diese bereits langjährig an der Oberschule „Am Wehlenteich“ und am „Emil-Fischer-Gymnasium“ Schwarzheide im Auftrag des Landkreis Oberspreewald-Lausitz durch.

Dazu ist er Träger des Begegnungszentrums „Arche“, der „MädchenBude“ und des „Jugend forscht Zentrums“ und damit im Arbeitsfeld Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit tätig.

 

Die Anbindung der Stelle „Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer“ an den Evangelischen Kirchengemeindeverband Lauchhammer als örtlich und sachlich erfahrenen Träger in der Stadt Lauchhammer, ist aus folgenden Gründen sinnvoll und richtig.

 

Möglichkeit des Trägers:

 

  • zum tätigkeitsreflektierenden Prozess (z.B. Supervision, Coaching, Teamentwicklung) und Sicherstellung der fachlichen Anleitung der Fachkraft
  •  zum interkollegialen Austausch mit Kollegen im gleichen Arbeitsfeld bzw. auch der offenen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit,  
  • Verankerung des Trägers im Ort,
  • Träger bietet bereits ein breites Angebot im Ort

 

Auch vom Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als örtlicher Träger der Jugendhilfe wurde die Geeignetheit und Zufriedenheit der Leistungserbringung bestätigt.

 

Als Leistungsbeginn wird der 01.08.2021 avisiert und ist in den nächsten 2 Jahren zunächst im Umfang von insgesamt 0,75 VzE vorgesehen.

Nach Evaluation des Leistungszeitraumes soll der Bedarf den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und der Vertrag nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer entsprechend verlängert werden.

 

Das Bekenntnis des Evangelischen Kirchengemeindeverband Lauchhammer, nach § 75 SGB VIII anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, zur Übernahme der Trägerschaft liegt vor.

 

Zu 3)

 

Die Finanzierung der Durchführung der Schulsozialarbeit an den 3 Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist zunächst im Umfang von insgesamt 0,75 VzE vorgesehen.

Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare, zweckgebundene Zuwendung in Form einer Festbetragsfinanzierung für die Finanzierung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften und Sachkosten und stellt sich lt. Finanzierungsplan wie folgt dar:

 

Personalkostenzuschuss max:      47.300,00 €

Sachkostenzuschuss          1.200,00 €

Gesamt Zuwendung der Stadt Lauchhammer max:    48.500,00 €

 

Für das Jahr 2021 ff sind insgesamt 34.800,00 Euro eingeplant. Da die Durchführung der Schulsozialarbeit in den Grundschulen frühestens mit Beginn des Schuljahres am 01.08.2021 aufgenommen werden kann, sind für das Jahr 2021 anteilige Aufwendungen in Höhe von maximal 20.210,00 Euro zu erwarten.

 

Ab dem Jahr 2022 ist ein Mehrbedarf in Höhe von 13.700 Euro (je Schule 4.566,66 Euro) zur Finanzierung der Personalkosten einzuplanen. Die bisher im Haushaltsplan veranschlagte Summe zur Finanzierung der Personalkosten ist auf der Basis der Personalkosten für einen staatl. anerkannten Erzieher / einer staatlich anerkannten Erzieherin berechnet.

Die Qualitätsstandards für das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sowie die Grundsätze der Empfehlungen zur Sozialarbeit an Schulen und zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sozialarbeit an Schulen im Land Brandenburg fordern den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften, was den Mehrbedarf – auch hinsichtlich der Erfüllung etwaiger Fördervoraussetzungen - erforderlich macht.

 

Die Verwaltung bemüht sich um eine anteilige Finanzierung der o. g. Kosten durch Dritte.

Für das Jahr 2022 wurde bereits beim Jugendamt des Landkreises eine finanzielle Zuwendung zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (JA/JSA) und Schulsoziarbeit/Sozialarbeit an Schulen aus Mitteln des MBJS i. H. v. 7.312,50 Euro beantragt. Eine Entscheidung über den Antrag steht noch aus.

 

Die Zuwendungen Dritter vermindern die Zuwendung der Stadt Lauchhammer (Reduzierung des Eigenanteils).

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja (in 2021)  [ x ] Nein (2022 ff)  

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen  ja (2022 ff) /nein (2021)

 

Produkt:

 

211.1.01

211.1.02

211.1.03

 

 

 

Kostenträger:

 

211.1.01.01

211.1.02.01

211.1.03.01

 

 

 

Kostenstelle:

 

11006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

531810

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



                   41.100



 



                13.700



                13.700



                13.700    

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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Anlagen

Anlage 1 Bekenntnis des Evangelischen Kirchengemeindeverband Lauchhammer zur
Übernahme der Trägerschaft

Anlage 2  Stellungnahme des Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Anlage 3  Finanzierungsplan

Anlage 4 Leistungsbeschreibung des Trägers

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/028/VII (341 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2021/028/VII (509 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BV 2021/028/VII (47 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 zur BV 2021/028/VII (1309 KB)