Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt die Stadt Lauchhammer die Beantragung von Fördermitteln aus Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes für den Teil Investitionsgesetz Kohleregionen - Strukturentwicklung Lausitz /Lausitzprogramm 2038 zu prüfen und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen die einzelnen Projekte bei der Wirtschaftsregion Lausitz in die einzelnen Werkstätten einzubringen. Die benötigten finanziellen Mittel sind zu konkretisieren und planerisch in den entsprechenden Haushaltsjahren zu berücksichtigen. Vor der tatsächlichen Antragstellung der Fördermittel ist eine Beschlussfassung für die einzureichenden Projekte durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
Weitere Projekte zur Beantragung o. g. Fördermittel sind im Rahmen dieses Verfahrens gleichwertig zu prüfen.
Sachverhalt
Die Stadt Lauchhammer beabsichtigt gemeinsam mit der Stiftung Kunstgussmuseum Anträge im Rahmen des Förderprogramm für Fördermitteln aus Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes für den Teil Investitionsgesetz Kohleregionen - Strukturentwicklung Lausitz /Lausitzprogramm 2038 zu stellen.
Geplant ist die Beantragung von investiven Fördermitteln für die Schaffung eines „Bildungs- und Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur“ mit den korrespondierenden Standpunkten Areal Friedensgedächtniskirche/Kunstgussmuseum und Areal Biotürme. Am Areal Friedensgedächtniskirche/Kunstgussmuseum ist weiterhin die Ertüchtigung der verkehrstechnischen Infrastruktur vorgesehen. Für die Gesamtmaßnahme werden die Investitionskosten derzeit auf ca. 15 Mio. Euro geschätzt.
Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel ist ein nachhaltiges Betriebs- und Betreiberkonzept für die Standorte und der Abschluss eines entsprechenden Kooperationsvertrages mit der Stiftung Kunstgussmuseum.
Die Stadt Lauchhammer beabsichtigt weiterhin Fördermittel für den Neubau des Rathauses in Lauchhammer-Mitte als Ankerpunkt zur multifunktionalen Zentrumsstärkung mit einem Investitionsvolumen nach derzeitigem Stand von mind. 10 Mio. Euro zu beantragen.
Das Investitionsvorlumen für beide geplanten Maßnahmen beträgt nach derzeitiger Schätzung 25 Mio. Euro.
Mit dieser Beschlussvorlage wird die Stadt Lauchhammer damit beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen für die Antragstellung der Fördermittel durchzuführen. Eine Antragstellung für die Fördermittel bedarf der vorherigen Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR
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