Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung der
Sachverhalt
Die Aufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplans BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ erfolgte parallel zu einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eines Vorhabenträgers zur Errichtung von sieben Windenergieanlagen im Geltungsbereich. Mit dem Bebauungsplan wurde das Ziel verfolgt, die angemessene Berücksichtigung von ortskonkreten Belangen der Stadt Lauchhammer, z.B. in Bezug auf erforderliche Kompensationsmaßnahmen, sicherzustellen.
Für die prognostizierten Eingriffe in die Schutzgüter wurden im Rahmen der Umweltprüfung Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ermittelt und beschrieben, die Sicherung der Umsetzung erfolgte über einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Lauchhammer. Für die Realisierung der in diesem städtebaulichen Vertrag festgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen wurde bisher davon ausgegangen, dass nach Beendigung der Bergaufsicht ein Flächenzugriff auf die Flurstücke im Geltungsbereich durch den Vorhabenträger gegeben ist, nach aktuellem Stand kann davon derzeit nicht mehr ausgegangen werden, so dass potentiell auch andere Vorhabenträger zum Zuge kommen könnten.
Zur zusätzlichen Absicherung der im Rahmen der durchgeführten Umweltprüfung ermittelten Kompensationsmaßnahmen, vor allem der Rückbau der sechs bestehenden Windenergieanlagen auf der Kostebrauer Insel, sollen diese im Rahmen der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplans auch textlich festgesetzt werden.
Aufgrund wesentlicher Änderungen der Grundzüge der Planung muss das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ vollständig, entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches, durchlaufen werden.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ X ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen Nein
Alle Beträge in EUR
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