Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/018/VII  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Betreuungszeiten in der städtischen Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" (Kita-Gebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
27.05.2021 
7. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
31.05.2021 
7. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
02.06.2021 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.06.2021 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (21/06/23)  
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/018/VII
Anlage 2 zur BV 2021/018/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Betreuungszeiten in der städtischen Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ (Kita-Gebührensatzung) gemäß Anlage 1.

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Sachverhalt

 

Aufgrund der Bestimmungen des § 24 Absatz 1 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaGBbg) haben die Träger von Kindertageseinrichtungen ihre Satzungen bis zum 31.07.2021 den aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen. Aufgrund des Umfangs der vorzunehmenden Änderungen kam eine Überarbeitung der vorhandenen Satzung nicht in Betracht und es war daher erforderlich, eine komplett neue Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten (Kitagebührensatzung) der Stadt Lauchhammer zu erstellen.

 

Maßgeblich für die Gebührenerhebung ist § 17 KitaGBbg. Demnach sind Eltern in Form von Elternbeiträge/Gebühren an den Kosten der Kindertagesbetreuung zu beteiligen. Der § 17 KitaGBbg regelt weiterhin die Kalkulationsgrundlagen, dass Elternbeiträge sozialverträglich zu gestalten und nach dem Einkommen der Eltern, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln sind.

 

Die vorliegende Satzung wurde nach den Vorschriften des Brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes erstellt.

Mit der neuen Kita-Gebührensatzung erfolgt die Erhebung von Kita-Gebühren erst ab einem Nettoeinkommen von über 20.000,00 Euro mit einem Mindesteinstiegsbetrag von 20,00 Euro in der jeweils niedrigsten Betreuungsstufe. Das Netto-Elterneinkommen ist linear gestaffelt, in 22 Stufen.

In den zu erhebenden Gebührensätzen (Elternbeiträgen) ist die Beteiligung der Eltern an den Kosten für Frühstück und Vesper enthalten. Es werden keine zusätzlichen Beträge mehr erhoben. Die Zahlung der Kita-Gebühren erfolgt für 12 Monate.

 

Die Betreuungszeiten/Betreuungsstufen wurden dem Bedarf in den Kindertagesstätten/Horten angepasst.

 

Gesetzliche Vorschriften zur Befreiung von Kita-Gebühren/Elternbeiträgen bleiben von den Regelungen in der Kita-Gebührensatzung unberührt.

 

Die kommunale Kita-Gebührensatzung wird von allen freien Trägern von Kindertagesstätten und Horten in Lauchhammer (entsprechend der Regelungen in den Trägerschaftsverträgen/Betreiberverträgen) übernommen. Somit gelten für alle Einrichtungen in der Stadt Lauchhammer einheitliche Kita-Gebühren.

 

Gemäß § 17 Absatz 3 KitaGBbg ist über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe herzustellen. Das Einvernehmen mit dem Landkreis Oberspreewald Lausitz / Jugendamt wurde hergestellt (siehe Schreiben in der Anlage). Das Einvernehmen wurde für die Dauer von 3 Jahren erteilt, da im Laufe dieses Zeitraums die Novellierung des KitaGBbg vorgesehen ist und die Kita-Gebührensatzungen dann ggf. anzupassen sind.

 

Anlagen

Anlage 1: Kita-Gebührensatzung mit Gebührentabelle

Anlage 2: Bescheid des Landkreises OSL zur Einvernehmensherstellung

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/018/VII (715 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2021/018/VII (1085 KB)