Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Antragstellung von Fördermitteln aus der Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“ für die konzeptionelle Begleitung und für Personalkosten im Rahmen der Fördermittelantragstellung, Durchführung und Betreibung von Maßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier Land Brandenburg/Lausitzprogramm 2038.
Sachverhalt
Die Stadt Lauchhammer beabsichtigt im Rahmen der Förderrichtlinie Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier Land Brandenburg/Lausitzprogramm 2038 finanzielle Mittel für Investitionen zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt Lauchhammer, zur Bewältigung des Strukturwandels mit allen verbundenen Folgen für die Stadtentwicklung zu beantragen.
Neben der Erfüllung der Fördervoraussetzungen muss die Nachhaltigkeit und Finanzierbarkeit der Folgekosten für die zu beantragenden Projekte geprüft werden.
Hierzu besteht die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln aus dem „STARK „-Programm für die Prüfung der Nachhaltigkeit der Projekte für die Kommune und die Region (Konkretisierung/Schärfung von geplanten Projekten in Bezug auf die Förderfähigkeit, Betriebs- und Betreiberkonzept) und auch von Personalkosten für das Projektmanagement.
Die Förderquote beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Kosten.
Nach aktuellen überschläglichen Bedarfsberechnungen werden für Personalkosten ca. 600 T€ für die Dauer von 4 Jahren anzusetzen sein, was einem Eigenanteil von 15 T€ per anno bei 90 % Förderung entspräche.
Für die konzeptionelle Begleitung wird derzeit, im Vergleich zu ähnlichen Projekten, von ca. 50 T€ Kostenaufwand ausgegangen, woraus sich dann entsprechend ein Eigenanteil von einmalig 5 T€ ergäbe.
Derzeit wird geprüft, ob die Stadt Lauchhammer selbst oder die Stiftung Kunstgussmuseum die Anträge aus dem „STARK“-Programm stellen wird. Die Höhe der Förderquote und damit die Erbringung von Eigenanteilen bleiben davon unbeschadet.
Im Falle der Antragstellung durch die Stiftung Kunstgussmuseum würden die im Haushalt einzustellenden Eigenanteile mit entsprechender Zweckbindung an die dieselbe ausgezahlt. Verpflichtend ist dann die Zielstellung der Zusammenarbeit, die Zweckbindung und Bereitstellung der Eigenanteile vertraglich zu regeln.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja
Alle Beträge in EUR
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