Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2005/034/IV 6.Ä.  A  

 
 
Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für den Bebauungsplan BP 1/2019 "Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde"
hier: Aufhebung des Einleitungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
02.06.2021 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.06.2021 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (21/06/35)  
Anlagen:
Anlage zur BV 2005/034/VI 6.Ä. A
Anlage zur BV 2005/034/VI 6.Ä. A

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses Nr. 2005/034/IV 6.Ä. vom 18.09.2019.

 

 

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Sachverhalt

 

Mit Schreiben vom 09.08.2020 beantragte der Ortsbeirat Grünewalde neben der Einstellung des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2018 „Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde“ auch die Beendigung des Bauleitplanverfahrens zur
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer und damit auch die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses.

 

Der Ortsbeirat begründete den Antrag mit dem Entstehen erheblicher Kosten für Planungsleistungen, die Herstellung der Erschließungsanlagen und die medientechnische Erschließung.

 

Seitens der Stadt Lauchhammer wurde daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Frank Reitzig, Berlin, mit der Erarbeitung einer Expertise zu Fragen der Erschließung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2019 „Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde“ beauftragt.

Diese liegt mit Datum vom 20.04.2021 vor und wurde dem Ortsvorsteher Grünewalde und den Stadtverordneten per E-Mail am 17.05.2021 zur Kenntnis gegeben.

 

Mit Schreiben vom 20.05.2021 bestätigte der Ortsbeirat Grünewalde, dass der Antrag vom 09.08.2020 aufrechterhalten wird und bat um Vorbereitung der entsprechenden Beschlussvorlagen.

 

 § 46 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) regelt dazu:

 

„Der Ortsbeirat kann zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Der Hauptverwaltungsbeamte legt, wenn er nicht selbst zuständig ist, die Vorschläge und Anträge der Gemeindevertretung oder dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Der Ortsbeirat ist über die Entscheidung zu unterrichten.“

 

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Der Bereich des Horstweges/Wehrstraße in Grünewalde widerspricht den derzeitigen Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und hätte folgerichtig in dem Bereich des Plangebietes des Bebauungsplanes entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden müssen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hat mit Beschluss 2019/013/VII - I A die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 2019/013// VII-I vom 18.09.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2019 „Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde“ beschlossen, so dass die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer nicht mehr erforderlich ist und der Einleitungsbeschluss aufzuheben ist.

 

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Anlagen

-          Kopie des Antrages des Ortsbeirates Grünewalde vom 09.08.2020,

-          Kopie der Aufrechterhaltung des Antrages des Ortsbeirates Grünewalde vom 20.05.2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2005/034/VI 6.Ä. A (584 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zur BV 2005/034/VI 6.Ä. A (240 KB)