Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/033/VII  

 
 
Betreff: Sicherstellung der Eigenanteile für die Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie zur Förderung von notwendigen Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (RL KIP II - Bildung - Schule)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
26.05.2021 
7. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Finanzausschuss Vorberatung
27.05.2021 
7. Sitzung des Finanzausschusses    
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
31.05.2021 
7. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
02.06.2021 
10. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.06.2021 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (21/06/33)  

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Beantragung von Fördermitteln für notwendige Bauinvestitionen aus der Richtlinie zur Förderung an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (RL KIP II – Bildung – Schule) sowie die Einstellung der dafür notwendigen Eigenanteile in die Haushaltspläne 2022, 2023 und 2024 für die Grundschulen wie folgt:                             

  

Europaschule 

Maßnahme:

Ertüchtigung der Elektroanlage einschließlich Gefahrenmeldeanlage und

Sicherheitsbeleuchtung, Umsetzung des baulichen

Brandschutzes nach Genehmigung durch die untere Bauaufsicht.

Gesamtkosten: 1.320.000 €  Eigenanteil 30%: 396.000 €

 

Waldschule

Maßnahme:

Ertüchtigung der Elektroanlage einschließlich Gefahrenmeldeanlage, Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung. Umsetzung des baulichen Brandschutzes nach Genehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde und unter Berücksichtigung der zu erwartenden denkmalrechtlichen Auflagen.

Gesamtkosten: 970.000 €   Eigenanteil 30%: 291.000 €

 

Gartenschule.

Maßnahme:

Ertüchtigung der Elektroanlage einschließlich Gefahrenmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung. Umsetzung des baulichen Brandschutzes nach Genehmigung durch die untere Bauaufsicht.

Gesamtkosten: 500.000 €   Eigenanteil 30%: 150.000 €

 

 

Die Maßnahmen dienen der Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs aufgrund notwendiger Realisierungsmaßnahmen im Bereich Brandschutz.

 

Die Eigenanteile sind für die Jahre 2022, 2023 und 2024 in den Haushalt verpflichtend aufzunehmen.  Bei Bewilligung der Fördermittel sind die o. g. Maßnahmen zwingend durchzuführen.

 

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des Digitalpaktes/der Digitalisierung der Grundschulen wurden Mängel bezüglich der erforderlichen Brandschutzvorschriften festgestellt.

 

Unter anderem ist derzeit die Sicherstellung des 2. Rettungswegs an allen drei Grundschulen, den aktuellen Brandschutzvorschriften entsprechend, nicht gewährleistet.

 

Um den Schulbetrieb an den Grundschulen der Stadt Lauchhammer weiterhin zu sichern, sind die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzstandards durchzuführen.

 

Kurzfristig ergibt sich im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von notwendigen Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (RL KIP II – Bildung – Schule) die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln mit einer Förderquote von 70 %!

 

Der somit erforderliche Eigenanteil in Höhe von ca. 837.000 Euro ist derzeit nicht im Haushalt abgebildet. Für die Beantragung der Fördermittel muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen jedoch zwingend im Haushalt gesichert sein. Diese Sicherung erfolgt durch Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer, die Eigenanteile für die Jahre 2022, 2023 und 2024 in den Haushalt verpflichtend aufzunehmen. Die Aufteilung auf die entsprechenden Jahresscheiben erfolgt im Rahmen der Erstellung des Haushaltes für die Jahre ab 2022.

 

Es wird angestrebt, den Eigenanteil für die Fördermaßnahmen durch die Aufnahme eines Kredites aus noch vorhandenen liquiden Mitteln abzusichern.

 

Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Lauchhammer ist die Beantragung der Fördermittel für die Durchführung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen an den Grundschulen der Stadt Lauchhammer unerlässlich.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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