Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Beantragung von Fördermitteln für notwendige Bauinvestitionen aus der Richtlinie zur Förderung an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (RL KIP II – Bildung – Schule) sowie die Einstellung der dafür notwendigen Eigenanteile in die Haushaltspläne 2022, 2023 und 2024 für die Grundschulen wie folgt:
Europaschule Maßnahme: Ertüchtigung der Elektroanlage einschließlich Gefahrenmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung, Umsetzung des baulichen Brandschutzes nach Genehmigung durch die untere Bauaufsicht. Gesamtkosten: 1.320.000 € Eigenanteil 30%: 396.000 €
Waldschule Maßnahme: Ertüchtigung der Elektroanlage einschließlich Gefahrenmeldeanlage, Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung. Umsetzung des baulichen Brandschutzes nach Genehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde und unter Berücksichtigung der zu erwartenden denkmalrechtlichen Auflagen. Gesamtkosten: 970.000 € Eigenanteil 30%: 291.000 €
Gartenschule. Maßnahme: Ertüchtigung der Elektroanlage einschließlich Gefahrenmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung. Umsetzung des baulichen Brandschutzes nach Genehmigung durch die untere Bauaufsicht. Gesamtkosten: 500.000 € Eigenanteil 30%: 150.000 €
Die Maßnahmen dienen der Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs aufgrund notwendiger Realisierungsmaßnahmen im Bereich Brandschutz.
Die Eigenanteile sind für die Jahre 2022, 2023 und 2024 in den Haushalt verpflichtend aufzunehmen. Bei Bewilligung der Fördermittel sind die o. g. Maßnahmen zwingend durchzuführen.
Sachverhalt
Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des Digitalpaktes/der Digitalisierung der Grundschulen wurden Mängel bezüglich der erforderlichen Brandschutzvorschriften festgestellt.
Unter anderem ist derzeit die Sicherstellung des 2. Rettungswegs an allen drei Grundschulen, den aktuellen Brandschutzvorschriften entsprechend, nicht gewährleistet.
Um den Schulbetrieb an den Grundschulen der Stadt Lauchhammer weiterhin zu sichern, sind die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzstandards durchzuführen.
Kurzfristig ergibt sich im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von notwendigen Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (RL KIP II – Bildung – Schule) die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln mit einer Förderquote von 70 %!
Der somit erforderliche Eigenanteil in Höhe von ca. 837.000 Euro ist derzeit nicht im Haushalt abgebildet. Für die Beantragung der Fördermittel muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen jedoch zwingend im Haushalt gesichert sein. Diese Sicherung erfolgt durch Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer, die Eigenanteile für die Jahre 2022, 2023 und 2024 in den Haushalt verpflichtend aufzunehmen. Die Aufteilung auf die entsprechenden Jahresscheiben erfolgt im Rahmen der Erstellung des Haushaltes für die Jahre ab 2022.
Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Lauchhammer ist die Beantragung der Fördermittel für die Durchführung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen an den Grundschulen der Stadt Lauchhammer unerlässlich.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja
Alle Beträge in EUR
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