Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ (Essengeldsatzung) gemäß Anlage. Sachverhalt
Gemäß § 17 Absatz 1 Kitagesetz Brandenburg (KitaGBbg) haben die Personensorgeberechtigten (Eltern) einen Zuschuss zu den Kosten der Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen (Essengeld) zu entrichten.
Dieser Zuschuss ist nicht in den Kitagebühren/Elternbeiträgen enthalten und muss daher ebenfalls geregelt werden.
Die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern wurden im Rahmen einer Kostenkalkulation für die Mittagessenversorgung für die Kita „Villa Regenbogen“ ermittelt.
Für die kommunale Kindertagesstätte Villa Regenbogen erfolgt die Regelung in der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ (Essengeldsatzung), wie in der Anlage beigefügt.
Die Essengeldsatzung muss zeitgleich mit der Kita-Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer in Kraft treten.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlage Satzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ (Essengeldsatzung)
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