Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/019/VII  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" (Essengeldsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
27.05.2021 
7. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
31.05.2021 
7. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
02.06.2021 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.06.2021 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (21/06/24)  
Anlagen:
Anlage zur BV 2021/019/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ (Essengeldsatzung) gemäß Anlage.

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Sachverhalt

 

Gemäß § 17 Absatz 1 Kitagesetz Brandenburg (KitaGBbg) haben die Personensorgeberechtigten (Eltern) einen Zuschuss zu den Kosten der Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen (Essengeld) zu entrichten.

 

Dieser Zuschuss ist nicht in den Kitagebühren/Elternbeiträgen enthalten und muss daher ebenfalls geregelt werden.

 

Die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern wurden im Rahmen einer Kostenkalkulation für die Mittagessenversorgung für die Kita „Villa Regenbogen“ ermittelt.

 

Für die kommunale Kindertagesstätte Villa Regenbogen erfolgt die Regelung in der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ (Essengeldsatzung), wie in der Anlage beigefügt.

 

Die Essengeldsatzung muss zeitgleich mit der Kita-Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer in Kraft treten.

 

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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Anlage

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ (Essengeldsatzung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2021/019/VII (57 KB)