Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/020/VII  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Lauchhammer über die Nutzung der Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" für die Betreuung von Kindern (Nutzungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
31.05.2021 
7. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
02.06.2021 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.06.2021 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (21/06/25)  
Anlagen:
Anlage zur BV 2021/020/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Nutzung der Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ für die Betreuung von Kindern (Nutzungssatzung) gemäß Anlage.

 

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Sachverhalt

 

Mit der Überarbeitung der Kita-Gebührensatzung wurden die Regelungen zur Nutzung der Kindertageseinrichtung satzungsmäßig von Regelungen zu den Kita-Gebühren getrennt. Bisher wurden die Nutzungsregelungen nur im Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und der Stadt Lauchhammer geregelt. Ab dem 01.08.2021 sollen alle Betreuungsverhältnisse in öffentlich-rechtlicher Form geführt werden. Hintergrund hierfür ist insbesondere, dass bei Gebührenschuldnern der Weg des öffentlich-rechtlichen Mahnverfahrens eingeleitet werden kann, was zu einer erheblichen Erleichterung der Verwaltungsarbeit führt. Aus der Folge werden zukünftig mit den Eltern keine Betreuungsverträge für die Kita Villa Regenbogen mehr abgeschlossen, sondern die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt per Aufnahmeantrag durch die Eltern und per Bescheid durch die Stadt Lauchhammer. Der Bescheid wird auf satzungsrechtlicher Grundlage erteilt.

 

Die Ausgestaltung der Nutzungsregelungen und der Regelungen zur Zahlung der Kitagebühren in zwei separaten Satzungen ist auch dahingehend sinnvoll, da bei einer Änderung der Kitagebührensatzung (in der die Nutzungsregelungen enthalten wären) im Zweifelsfall wiederum ein Einvernehmensverfahren herbeizuführen wäre.

 

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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Anlagen

Nutzungssatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2021/020/VII (85 KB)