Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Nutzung der Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ für die Betreuung von Kindern (Nutzungssatzung) gemäß Anlage.
Sachverhalt
Mit der Überarbeitung der Kita-Gebührensatzung wurden die Regelungen zur Nutzung der Kindertageseinrichtung satzungsmäßig von Regelungen zu den Kita-Gebühren getrennt. Bisher wurden die Nutzungsregelungen nur im Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und der Stadt Lauchhammer geregelt. Ab dem 01.08.2021 sollen alle Betreuungsverhältnisse in öffentlich-rechtlicher Form geführt werden. Hintergrund hierfür ist insbesondere, dass bei Gebührenschuldnern der Weg des öffentlich-rechtlichen Mahnverfahrens eingeleitet werden kann, was zu einer erheblichen Erleichterung der Verwaltungsarbeit führt. Aus der Folge werden zukünftig mit den Eltern keine Betreuungsverträge für die Kita Villa Regenbogen mehr abgeschlossen, sondern die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt per Aufnahmeantrag durch die Eltern und per Bescheid durch die Stadt Lauchhammer. Der Bescheid wird auf satzungsrechtlicher Grundlage erteilt.
Die Ausgestaltung der Nutzungsregelungen und der Regelungen zur Zahlung der Kitagebühren in zwei separaten Satzungen ist auch dahingehend sinnvoll, da bei einer Änderung der Kitagebührensatzung (in der die Nutzungsregelungen enthalten wären) im Zweifelsfall wiederum ein Einvernehmensverfahren herbeizuführen wäre.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Nutzungssatzung
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