Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.