Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage 1.
Sachverhalt
Die bestehende Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche tätige Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer aus dem Jahr 2012 ist, um den tatsächlichen Aufwendungen zu entsprechen, in einer überarbeiteten Satzung den jetzigen Bedingungen angepasst worden. Die geleisteten Dienste der ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden in Form von Einsätzen, Übungen, Ausbildung; Lehrgängen, Nachwuchsarbeit im Rahmen der Jugendfeuerwehr, Pflege der Bekleidung und Ausrüstung, Instandhaltung der Fahrzeuge und Rettungstechnik, um die Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten und mit den neuen technischen Standards Schritt zu halten, erfordern ein besonderes Maß an Einsatz und Zeit.
In gemeinsamer Arbeit der Wehrführung ist die neue Satzung im Hinblick auf Motivation und Leistungsgerechtigkeit erörtert, abgestimmt und in den Leitungssitzungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer mit den Zug- und Ortswehrführern in Hinblick auf die in der Satzung festgelegten Entschädigungshöhen befürwortet worden. Der Mehraufwand an zu erwartenden finanziellen Mitteln ist im Haushaltsplan aufgenommen worden. Damit möchte die Stadt Lauchhammer ihrer Feuerwehr als Anerkennung für die verlässliche Arbeit, die hohe erforderliche Disziplin und Einsatzbereitschaft und den oft gefährlichen Einsatz in Notsituationen, durch eine entsprechende Satzung auch eine finanzielle Unterstützung zur Erstattung ihrer Aufwendungen gewähren.
Der geschätzte Gesamtaufwand für die Aufwandsentschädigung gemäß der im Entwurf vorliegenden Neufassung der Satzung beträgt ca. 75.000 Euro pro Jahr, was im Haushalt auch so geplant wurde. Die vergleichbaren Kosten für das Jahr 2020 auf der Basis der bisherigen Satzung beliefen sich auf ca. 61.000 Euro. Daraus resultiert ein zu erwartender Mehraufwand von etwa 14.000 Euro jährlich. Die tatsächlichen Aufwendungen sind allerdings auch abhängig vom Umfang des Einsatzgeschehens.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1: Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer Anlage 2: Synopse
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||