Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/027/VII  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
02.06.2021 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.06.2021 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (21/06/22)  
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/027/VII
Anlage 2 zur BV 2021/027/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage 1.

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

Die bestehende Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche tätige Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer aus dem Jahr 2012 ist, um den tatsächlichen Aufwendungen zu entsprechen, in einer überarbeiteten Satzung den jetzigen Bedingungen angepasst worden.

Die geleisteten Dienste der ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden in Form von Einsätzen, Übungen, Ausbildung; Lehrgängen, Nachwuchsarbeit im Rahmen der Jugendfeuerwehr, Pflege der Bekleidung und Ausrüstung, Instandhaltung der Fahrzeuge und Rettungstechnik, um die Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten und mit den neuen technischen Standards Schritt zu halten, erfordern ein besonderes Maß an Einsatz und Zeit.

 

In gemeinsamer Arbeit der Wehrführung ist die neue Satzung im Hinblick auf Motivation und Leistungsgerechtigkeit erörtert, abgestimmt und in den Leitungssitzungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer mit den Zug- und Ortswehrführern in Hinblick auf die in der Satzung festgelegten Entschädigungshöhen befürwortet worden.

Der Mehraufwand an zu erwartenden finanziellen Mitteln ist im Haushaltsplan aufgenommen worden.

Damit möchte die Stadt Lauchhammer ihrer Feuerwehr als Anerkennung für die verlässliche Arbeit, die hohe erforderliche Disziplin und Einsatzbereitschaft und den oft gefährlichen Einsatz in Notsituationen, durch eine entsprechende Satzung auch eine finanzielle Unterstützung zur Erstattung ihrer Aufwendungen gewähren.

 

Der geschätzte Gesamtaufwand für die Aufwandsentschädigung gemäß der im Entwurf vorliegenden Neufassung der Satzung beträgt ca. 75.000 Euro pro Jahr, was im Haushalt auch so geplant wurde. Die vergleichbaren Kosten für das Jahr 2020 auf der Basis der bisherigen Satzung beliefen sich auf ca. 61.000 Euro. Daraus resultiert ein zu erwartender Mehraufwand von etwa 14.000 Euro jährlich. Die tatsächlichen Aufwendungen sind allerdings auch abhängig vom Umfang des Einsatzgeschehens.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein

 

Produkt:

126.1.00

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

126.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

137007

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

542150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 

 

 

 

 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 

 

 

 

 

 

Alle Beträge in EUR

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Anlagen

Anlage 1:  Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer

Anlage 2: Synopse

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/027/VII (72 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2021/027/VII (85 KB)