Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
02.06.2021 - Hauptausschuss
Ö 17 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 17.03.2021