Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:
die Durchführung von Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer mit Beginn des Schuljahres 2021/2022,
die Übergabe der Trägerschaft der Personalstelle an den Evangelischen Kirchengemeindeverband Lauchhammer und der Bürgermeister wird beauftragt diesbezüglich einen Leistungs- und Finanzierungsvertrag mit dem Träger abzuschließen,
die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Finanzierung von Personalkosten und Sachkosten in Höhe von jährlich maximal 48.500,00 € ab dem Jahr 2022 und für das Jahr 2021 anteilig für 5 Monate.
02.06.2021 - Hauptausschuss
Ö 15 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 17.03.2021