Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage 1.
02.06.2021 - Hauptausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 17.03.2021