Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt die Stadt Lauchhammer die Beantragung von Fördermitteln aus Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes für den Teil Investitionsgesetz Kohleregionen - Strukturentwicklung Lausitz /Lausitzprogramm 2038 zu prüfen und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen die einzelnen Projekte bei der Wirtschaftsregion Lausitz in die einzelnen Werkstätten einzubringen. Die benötigten finanziellen Mittel sind zu konkretisieren und planerisch in den entsprechenden Haushaltsjahren zu berücksichtigen. Vor der tatsächlichen Antragstellung der Fördermittel ist eine Beschlussfassung für die einzureichenden Projekte durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
Weitere Projekte zur Beantragung o. g. Fördermittel sind im Rahmen dieses Verfahrens gleichwertig zu prüfen.
27.05.2021 - Finanzausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
02.06.2021 - Hauptausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 17.03.2021