Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Tagesordnung - 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:48
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
Anlagen:
Anlage zu TOP 4 - Stellungnahme der Fraktion PRO Lauchhammer/VSL
Anlage zu TOP 4 - Namentliche Abstimmung über BV 2019/003/VII (1. Punkt)
Anlage zu TOP 4 - Namentliche Abstimmung über BV 2019/003/VII (2. Punkt - Variante A)
Anlage zu TOP 5 - Stellungnahme der Fraktion PRO Lauchhammer/VSL
Anlage zu TOP 5 - Namentliche Abstimmung über BV 2019/014/VII

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit, Diskussion und Beschlussfassung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen zur Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.06.2019  
2019/049/SVV  
Ö 4  
Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 26.05.2019  
Enthält Anlagen
2019/003/VII  
    VORLAGE
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 56 BbgKWahlG i.V.m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:

 

1.  

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Wahleinsprüche von Frau Annett Dietrich vom 13.06.2019 und Herrn Volker Sommer vom 15.06.2019 sind unzulässig und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.

 

2.

Variante A:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2

BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Wahleinsprüche der Wählergruppe  „PRO Lauchhammer“ vom 19.06.2019  und Herrn Mirko Buhr vom 19.06.2019 sind nicht begründet. Die Wahl ist gültig.

 

Variante B:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 3

BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Wahleinsprüche der Wählergruppe  „PRO Lauchhammer“ vom 19.06.2019  und Herrn Mirko Buhr vom 19.06.2019 sind begründet. Die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen haben das Wahlergebnis nicht oder nur unwesentlich beeinflusst. Die Wahl ist gültig.

 

Variante C:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4

BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Die Wahleinsprüche der Wählergruppe  „PRO Lauchhammer“ vom 19.06.2019  und Herrn Mirko Buhr vom 19.06.2019 sind begründet. Die den begründeten Einwendungen zugrunde liegenden Tatsachen sind so schwerwiegend, dass bei einer einwandfreien Durchführung der Wahl ein wesentlich anderes Wahlergebnis zustande gekommen wäre. Die Wahl ist ungültig.

 

 

 

   
    11.09.2019 - Hauptausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
   
    18.09.2019 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Ö 5  
Beschluss über den Verlust der Rechtsstellung eines Vertreters  
Enthält Anlagen
2019/014/VII  
Ö 6  
Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 für das Schuljahr 2020/2021  
Enthält Anlagen
2019/012/VII  
Ö 7  
Kita Bambi in Grünewalde, Errichtung einer Stahlaußentreppe als 2. Fluchtweg und Lauchhammerstraße 3 in Grünewalde, Komplettabbruch des Gebäudes hier: Verpflichtung zur Einstellung der Maßnahmen in den Haushaltsplan 2020 der Stadt Lauchhammer  
2019/016/VII  
Ö 8  
Aktivierung des Objektes Lauchstraße 11 als Vereinsobjekt hier: Fristverlängerung  
Enthält Anlagen
2017/003/VI 1.Ä.  
Ö 9  
Bebauungsplan BP 1/2019 "Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2019/013/VII - I  
Ö 10  
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer hier: Bebauungsplan BP 1/2019 "Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde"  
Enthält Anlagen
2005/034/IV 6.Ä.  
Ö 11  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk" hier: Abwägungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2015/033/VI - II  
Ö 12  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk" hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2015/033/VI - III  
Ö 13  
Besetzung des Koordinierungsrates Lauchhammer/Schwarzheide und der aufrechtzuerhaltenen Arbeitsgruppen, die u. a. auch mit Stadtverordneten besetzt werden
2019/011/VII  
Ö 14  
Berufung von sachkundigen Einwohnern als beratende Mitglieder der Ausschüsse
2019/017/VII  
Ö 15  
Aktuelle Informationen durch den Bürgermeister/stellv. Bürgermeister, den Geschäftsbereichsleiter und die Fachbereichsleiter      
Ö 16  
Anfragen der Stadtverordneten      
N 1     Feststellung der Anwesenheit, Diskussion und Beschlussfassung über die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil    
N 2     Verkauf eines Grundstücks im Industriepark Lauchhammer-Süd   2019/015/VII NÖ  
N 3     Aktuelle Informationen durch den Bürgermeister/stellv. Bürgermeister, den Geschäftsbereichsleiter und die Fachbereichsleiter    
N 4     Anfragen der Stadtverordneten    
N 5     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 4 - Stellungnahme der Fraktion PRO Lauchhammer/VSL (444 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zu TOP 4 - Namentliche Abstimmung über BV 2019/003/VII (1. Punkt) (490 KB)    
Anlage 3 3 Anlage zu TOP 4 - Namentliche Abstimmung über BV 2019/003/VII (2. Punkt - Variante A) (496 KB)    
Anlage 4 4 Anlage zu TOP 5 - Stellungnahme der Fraktion PRO Lauchhammer/VSL (869 KB)    
Anlage 5 5 Anlage zu TOP 5 - Namentliche Abstimmung über BV 2019/014/VII (495 KB)