Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Bebauungsplan BP 1/2019 "Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde" hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 9 Beschluss:19/09/38
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:48
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2019/013/VII - I Bebauungsplan BP 1/2019 "Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde"
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2019 "Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde" und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden

nach § 4 BauGB.

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

21

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

 


  Beschluss: 18.09.2019 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 17.05.2021 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Matthias Bieback
Termin: 07.05.2021 Status: 17.05.2021
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand eintragen!

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht an das Gremium (Stand vom 01.10.2020) 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB erfolgte in der Zeit vom 20.07.2020 - 21.08.2020. Zwischenzeitlich liegt der Stadt ein Antrag des Ortsbeirates Grünewalde auf Einstellung des Verfahrens vor.

 

Stand vom 09.04.2021 

Über die Behandlung des Antrages des Ortsbeirates ist noch keine Entscheidung gefallen. Als Beurteilungshilfe wurde vom Bürgermeister ein Rechtsgutachten zum Umgang mit den zweifellos anfallenden Erschließungskosten beauftragt. Dieses soll Mitte April vorliegen.

 

Stand vom 04.05.2021 

Das Rechtsgutachten liegt vor. Die Entscheidung zum Umgang mit dem Antrag des Ortsbeirates ist noch nicht erfolgt.