Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2019 "Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde" und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Der Bereich des Horstweges und der Wehrstraße befindet sich gegenwärtig im Außenbereich nach § 35 BauGB und wird nicht von der Klarstellungssatzung der Stadt Lauchhammer erfasst.
Im Ortsteil Grünewalde der Stadt Lauchhammer sollen, neben den in der Ortslage vorhandenen Baulücken und Baugrundstücken, weitere mögliche Bauflächen für private Bauherren geschaffen werden.
Zur Umsetzung des Planungsziels ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes als Bebauungsplan nach § 8 BauGB erforderlich, da andernfalls für die Grundstückseigentümer keine Genehmigungen im Sinne der Brandenburgischen Bauordnung erreicht werden können.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung festgelegt.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 42.000 m² (4,2 ha).
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 438/2, 151, 152, 153, 163, 1024, 154/1, 154/2, 1046, 155, 156, 1045, 157, 1044, 158, 1043, 159, 1042, 162, 161, 160, 1041, 164, 172 tw, 454 tw, 453 tw, 452 tw, 451 tw, 450 tw, 171 tw, 445 tw, 444 tw, 441 tw, 440 tw und 439 tw in der Flur 2 der Gemarkung Grünewalde. (tw = teilweise)
Auf Grund der zukünftig eintretenden Wertsteigerung der Grundstücke (Ackerland 0,30 €/m² zu Bauland 16,00 €/m²) wird derzeitig geprüft, ob und wenn ja wie die Grundstückseigentümer der im Plangebiet befindlichen Flurstücke im Rahmen einer Kostenübernahmevereinbarung an den Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und der zwingend erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt werden können.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen - Umringplan des Plangebietes
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