Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk" der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom August 2019, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen wird gebilligt.
Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk" wird erteilt.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 16.04.2021) Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk" wurde sowohl der Abwägungs- als auch der Satzungsbeschluss gefasst. Die Bekanntmachung im Amtsblatt zur Erlangung der Rechtskraft kann erst nach erfolgter Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz erfolgen. Diese steht noch aus. Ein Anhörungsverfahren läuft dazu.
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