Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk" hier: Satzungsbeschluss  

 
 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 12 Beschluss:19/09/41
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:48
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2015/033/VI - III Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk"
hier: Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk" der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom August 2019, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen wird gebilligt.

 

Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk" wird erteilt.

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

21

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

 


  Beschluss: 18.09.2019 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 04.05.2021 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: (alle)
Termin: 15.04.2021 Status: 04.05.2021
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand eintragen!

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Bericht an das Gremium (Stand vom 16.04.2021)

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk" wurde sowohl der Abwägungs- als auch der Satzungsbeschluss gefasst. Die Bekanntmachung im Amtsblatt zur Erlangung der Rechtskraft kann erst nach erfolgter Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz erfolgen. Diese steht noch aus. Ein Anhörungsverfahren läuft dazu.