Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk" der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom August 2019, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen wird gebilligt.
Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk" wird erteilt.
Sachverhalt
In der Zeit vom 15.01.2018 bis einschließlich 15.02.2018 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 15.01.2018 bis einschließlich 15.02.2018 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsprotokoll erfasst. Die Abwägung wurde durchgeführt und mit Beschluss-Nr. BV 2015/033/VI - II beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Anlage 1 – Satzung, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), 53 Seiten Anlage 2 - Vorhaben- und Erschließungsplan, Stand August 2019 Anlage 3 – Durchführungsvertrag
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||