Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 6. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für den Bereich Horstweg/Wehrstraße in der Flur 2 der Gemarkung Grünewalde. Es wird eine Wohnbaufläche dargestellt.
Sachverhalt
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer ist die Planfläche als Ackerfläche dargestellt.
Mit Beschluss BV 2019/013/VII der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 18.09.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2019 „Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde“ ist die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln (Entwicklungsgebot).
Mit der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2019 „Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde“ widerspricht dies den derzeitigen Darstellungen des wirksamen FNP und muss folgerichtig in dem gekennzeichneten Bereich geändert werden.
Entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB muss im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert werden. Es erfolgt eine Ausweisung der bisherigen als Ackerflächen genutzten Flächen zu Wohnbauflächen. Der Bebauungsplan muss aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden.
Auf Grund der zukünftig eintretenden Wertsteigerung der Grundstücke (Ackerland 0,30 €/m² zu Bauland 16,00 €/m²) wird derzeit geprüft, ob und wenn ja wie die Grundstückseigentümer der im Plangebiet des Bebauungsplanes BP 1/2019 „Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde“ befindlichen Flurstücke im Rahmen einer Kostenübernahmevereinbarung an den Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und der zwingend erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt werden können.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen - Darstellung Plangebiet auf topographischen Plan
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