Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2005/034/IV 6.Ä.  

 
 
Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer
hier: Bebauungsplan BP 1/2019 "Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
04.09.2019 
1. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses    
Finanzausschuss Vorberatung
05.09.2019 
1. Sitzung des Finanzausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
11.09.2019 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.09.2019 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/09/39)
Anlagen:
Anlage zur BV 2005/034/IV 6.Ä.

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 6. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für den Bereich Horstweg/Wehrstraße in der Flur 2 der Gemarkung Grünewalde.  Es wird eine Wohnbaufläche dargestellt.

 

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Sachverhalt

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer ist die Planfläche als Ackerfläche dargestellt.

 

Mit Beschluss BV 2019/013/VII der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 18.09.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2019 „Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde“ ist die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln (Entwicklungsgebot).

 

Mit der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2019 „Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde“ widerspricht dies den derzeitigen Darstellungen des wirksamen FNP und muss folgerichtig in dem gekennzeichneten Bereich geändert werden.

 

Entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB muss im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert werden. Es erfolgt eine Ausweisung der bisherigen als Ackerflächen genutzten Flächen zu Wohnbauflächen. Der Bebauungsplan muss aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden.

 

Auf Grund der zukünftig eintretenden Wertsteigerung der Grundstücke (Ackerland 0,30 €/m² zu Bauland 16,00 €/m²) wird derzeit geprüft, ob und wenn ja wie die Grundstückseigentümer der im Plangebiet des Bebauungsplanes BP 1/2019 „Wohngebiet Horstweg/Wehrstraße in Grünewalde“ befindlichen Flurstücke im Rahmen einer Kostenübernahmevereinbarung an den Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und der zwingend erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt werden können.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen  ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Produkt:

511.1.01

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

511.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

521160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



             15.000,00



                      0



           15.000,00



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

-          Darstellung Plangebiet auf topographischen Plan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2005/034/IV 6.Ä. (890 KB)